
Förderkriterien
Digitale Gesucheingabe
Für das laufende Jahr werden keine Gesuche angenommen. Gesuche für das folgende Jahr können jederzeit bis zum 15. Januar des folgenden Jahres auf dem digitalen Weg (Kontaktaufnahme) eingereicht werden. Postalisch erstmals eingereichte Anträge werden nicht angenommen.
Die Antragstellenden werden spätestens am 15. Mai über den Entscheid des Stiftungsrates unterrichtet.
Förderrahmen
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Es stehen jährlich CHF 20‘000 zur Verfügung.
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Von der Stiftung unterstützte Projekte sind mit einer Erfolgskontrolle versehen. Die Betreuung von Schweizer Seite muss organisatorisch, personell und inhaltlich gesichert sein.
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Wir bevorzugen Vorhaben, die mit zielverwandten Projekten oder Organisationen koordiniert sind.
Beschaffenheit der Projekte
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Ist das Projekt an einer wissenschaftlichen Schnittstelle zwischen der Schweiz und dem Partnerland angesiedelt?
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Ist der Bedarf, basierend auf einer aktuellen Zustandsaufnahme, ausgewiesen?
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Ist das Projekt vernetzt, bei beiden Partnern in ähnliche Vorhaben eingebettet ?
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Ist die Projektleitung vernetzt mit gleichgerichteten Organisationen?
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Ist das Projekt (organisatorisch, personell und inhaltlich) so angelegt, dass eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden kann?
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Sind die erwarteten, kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen nachvollziehbar dargestellt?
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Ist das Projekt geeignet, die Öffentlichkeit zu erreichen?